Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von: Bahr - visuelle Kommunikation, Inh. Jan Bahr, Kreisstraße 19, 27624 Geestland.

 

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zustandekommen des Vertrages

(1) Bahr - visuelle Kommunikation (im folgenden BvK genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Vertrag über die Nutzung von Diensten kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn BvK sie schriftlich bestätigt.

(3) Soweit BvK sich zur Erbringung der von ihr tatsächlich angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von BvK kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

(4) Die Angestellten von BvK sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

(5) BvK ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist BvK berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

(6) BvK kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

§ 2 Kündigung

(1) Die Kündigungsfrist für virtuelle Server beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail (Bestätigung durch BvK ) zu erfolgen.

(2) Die Kündigungsfrist für Domainverträge jeder Art, beträgt 3 Monate vor Ablauf der Jahresfrist. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) BvK stellt Dienstleistungen im Bereich Print- und Digitalmedienproduktion bereit, dass aus Foto- und Videoproduktionen, Erstellung von 2D- und 3D-Computergrafik sowie Softwareentwicklung und Internetdienstleistungen und anderen Inhalten besteht.

(2) Einzelheiten der von BvK gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der dem Kunden übergebenen allgemeinen Leistungsbeschreibung von BvK und den mit dem Kunden diesbezüglich schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Weitere Kopien der Leistungsbeschreibung können bei BvK kostenlos angefordert werden.

(3) BvK behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

(4) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

(5) Sofern BvK kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, BvK - Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er dazu verpflichtet:

(a) BvK unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
(b) BvK ebenfalls unverzüglich über Veränderungen in sämtlichen tarifrelevanten Sachverhalten zu unterrichten; im Unterlassungsfall ist BvK befugt, vom Kunden unter Beachtung der zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften den korrekten Tarif für die im abgelaufenen Zeitraum in Anspruch genommenen Leistungen anzusetzen und den Differenzbetrag vom Kunden - auch nachträglich - einzufordern;
(c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die BvK Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, rechts- oder sittenwidrige Handlungen im Internet zu unterlassen und insbesondere die allgemein anerkannte „Etikette“ des Internets jederzeit zu beachten;
(d) selbstständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet oder dem BvK - Netz erforderlich sein sollten;
(e) anerkannte Grundsätze der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und zu befolgen;
(f) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, bei Privatkunden brutto bzw. bei kommerziellen Kunden immer zuzüglich der gesetzlich jeweils gültigen Mehrwertsteuer, termin- und fristgerecht zu bezahlen.

(2) Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 genannten Pflichten, so ist BvK zur Kündigung des Vertragsverhältnisses befugt. Bei Vorliegen eines besonderen Kündigungsgrundes kann die Kündigung auch fristlos erfolgen. Die Grundsätze des BGB finden hierauf Anwendung.

§ 5 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von BvK angebotenen Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der angebotenen Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts errechnet.

(2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnungen fällig.

(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen

(1) Gegen Ansprüche von BvK kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BvK die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationszentren und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen TELEKOM AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von BvK eintreten - hat BvK auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BvK, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Minderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die angebotene Infrastruktur zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung vereinbarter Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. (4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von BvK liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn BvK oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist BvK befugt, die Leistungen nach erfolgloser Mahnung bis zur Bezahlung der bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen einzustellen. Der Zahlungsanspruch von BvK bleibt hiervon unberührt.

(2) Bei gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen kommerziellen Kunden ist BvK berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass BvK eine höhere Zinslast nachweist. Bei privaten Kunden gelten die Regelungen des BGB, soweit die BvK nicht höhere Zinslasten nachweist.

(3) BvK kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt, BvK gemahnt hat und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat, der Kunde aber dennoch nicht gezahlt hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen, soweit er bis dahin die Leistungen abrufen kann. Soweit BvK den Bezug von Leistungen sperrt, muss der Kunde lediglich die bis zur Sperrung in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen.

(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich BvK ausdrücklich vor.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die BvK unterbreiteten Informationen als vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst - Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass BvK seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich BvK Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist BvK berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

(4) BvK steht dafür ein, dass alle Personen, die von BvK mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich BvK - interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten mittels der angebotenen Dienste zu beschaffen.

(5) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§ 10 Eigentum, Urheberrechte

(1) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat BvK von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

(2) Auftragsbezogene Daten werden dem Kunden nach Vergütung auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dabei entstehende Kosten für Zusammenstellung, Kopieren auf Datenträger und Versand werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

(3) Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.

(4) Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von BvK und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

(5) Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

§ 11 Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber BvK wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) BvK haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(3) Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen TELEKOM AG eingetreten, gelten die im Verhältnis von TELEKOM und BvK anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der BvK gegenüber ihren Kunden entsprechend.

§ 12 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die BvK und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der BvK - Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Geestland, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz von BvK.

(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der BvK - Kunden gebunden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.